Öffentliches Förderprogramm des italienischen Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT)
Alle offiziellen Informationen, Rechtsvorschriften und Teilnahmedetails finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Zum offiziellen Programm auf mimit.gov.itZeitplan des Programms
18. Juli 2025
Ministerialerlass
Das MIMIT veröffentlicht den Erlass über das 150-Millionen-Euro-Programm.
4. März 2026
Anbieterregistrierung geöffnet
Das Akkreditierungsfenster für Anbieter öffnet sich auf dem MIMIT-Portal.
23. April 2026
Anbieterregistrierung schließt
Frist für die Einreichung der Akkreditierungsanträge.
Innerhalb von 60 Tagen
Veröffentlichung der Anbieterliste
Das Ministerium veröffentlicht die offizielle Liste der zugelassenen Anbieter.
Wird bekannt gegeben
Antragsfenster für Begünstigte
KMU und Freiberufler können ihre Voucher-Anträge einreichen.
Das Programm
Mit Erlass vom 18. Juli 2025 hat das italienische Ministerium für Unternehmen und Made in Italy (MIMIT) ein öffentliches Förderprogramm über 150 Millionen Euro veröffentlicht, um die Einführung von Cloud- und Cybersecurity-Diensten durch KMU und Selbstständige zu fördern. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und deckt 50 % der förderfähigen Ausgaben bis maximal 20.000 Euro pro Begünstigtem ab. Die Mindestausgabe beträgt 4.000 Euro.
Wer kann davon profitieren
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständige, einschließlich Freiberufler mit USt-IdNr., sofern sie über einen Internetanschluss mit mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen. Der Zuschuss gilt nur für den Erwerb neuer oder verbesserter Dienste gegenüber den bereits genutzten.
Was erworben werden kann
Förderfähige Dienste umfassen:
- Hardware Cybersecurity: Firewalls, NGFW, IPS
- Software Cybersecurity: Antivirus, SIEM, Verschlüsselung, Vulnerability Management
- Cloud IaaS und PaaS: VMs, Speicher und Backup, VPN, DDoS-Schutz, Datenbanken
- SaaS: ERP, HRM, CRM, CMS, E-Commerce, UCC/PABX
- Professionelle Konfigurations-, Überwachungs- und Supportdienste, begrenzt auf 30 % des gesamten Ausgabenplans
Der Erwerb kann als Direktkauf mit einem Ausgabenplan innerhalb von 12 Monaten oder als Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten erfolgen, wobei die Förderung auf die ersten 24 Monate begrenzt ist.
Eine grundlegende Voraussetzung
Die Dienste dürfen ausschließlich von Anbietern erbracht werden, die in der offiziellen Liste des Ministeriums eingetragen sind. Es genügt nicht, dass der Dienst technisch einwandfrei ist: Der Anbieter muss MIMIT-akkreditiert sein. Dies ist die Zulassungsvoraussetzung, die unterscheidet, wer gegen den Voucher abrechnen darf und wer nicht.
Die Position von AtWorkStudio
AtWorkStudio mit Sitz in Piacenza (Italien), hat bereits einen Antrag auf Eintragung in die Liste der zugelassenen Anbieter über das MIMIT-Portal gestellt. Die angebotenen Dienste fallen in die förderfähigen Kategorien und AtWorkStudio verfügt über die vom Erlass geforderten Zertifizierungen: ISO 9001, ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27017.
AtWorkStudio verfügt darüber hinaus über einen ACN-qualifizierten Dienst (Agenzia per la Cybersicurezza Nazionale), der eine weitere vom Programm anerkannte alternative Voraussetzung darstellt.
Das Registrierungsfenster für Anbieter schließt am 23. April 2026. Danach wird das Ministerium die Liste der zugelassenen Anbieter innerhalb von 60 Tagen veröffentlichen und das Antragsfenster für die Endbegünstigten eröffnen.